Berichte von Amnesty International über die Situation in El Salvador 2001
Massaker von El Mozote seit 20 Jahren ungesühnt
Pressemitteilung, 11. Dezember 2001
Zusammenfassung: Anlässlich des 20. Jahrestages des Massakers von El Mozote fordert Amnesty International in einer Presseerklärung die Aufhebung des Amnestiegesetzes von 1993. Bei dem Massaker im Dezember 1981 hatten Militäreinheiten in El Mozote mindestens 767 Menschen ermordet. Seit 1993 schützt ein Amnestiegesetz die Täter vor Strafverfolgung; bis zum heutigen Tage wurde für das Verbrechen niemand zur Verantwortung gezogen, obwohl die beteiligten Militäreinheiten bekannt sind.
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Das Massaker von El Mozote
AI-Journal, Dezember 2001
Zusammenfassung: In dem vorliegenden Artikel im ai-Journal vom Dezember 2001 geht es um das Massaker von El Mozote vom Dezember 1981, seine Hintergründe sowie die politischen Entwicklungen in der Zeit nach dem Massaker. Bemühungen verschiedener Seiten, unter anderem von der Menschenrechtsorganisation Tutela Legal, die Hintergründe des Verbrechens aufzuklären, wurden massiv be- bzw. verhindert. So durfte erst Ende 1992 ein Team argentinischer Forensik-Experten Exhumierungen vornehmen - auf Initiative der Wahrheitskommission, deren Einrichtung Teil des Friedensvertrags zwischen Regierung und Guerilla ist. Das 1993 erlassene Amnestiegesetz verhindert jedoch bis heute eine Strafverfolgung der Verantwortlichen – nicht nur für das Massaker von El Mozote, sondern auch für alle anderen Menschenrechtsverletzungen während des Bürgerkriegs.
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Länderkurzinfo El Salvador
November 2001
Zusammenfassung: Der vorliegende Länderkurzbericht skizziert die Menschenrechtslage in El Salvador, die vor allem durch eine anhaltende Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen sowohl während des Bürgerkrieges als auch seit dem Friedensvertrag gekennzeichnet ist. amnesty international konstatiert regelmäßige Übergriffe auf MenschenrechtlerInnen und Mitglieder von nichtstaatlichen Organisationen sowie Randgruppen (z.B. Homosexuelle), die Misshandlung von Gefangenen und die Bedrohung von ZeugInnen in wichtigen Prozessen. Die Menschen in El Salvador leiden außerdem unter prekären schlechten wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen, die sich durch Erdbeben Anfang 2001 noch verschlechtert haben.
Die Ernennung der neuen Menschenrechtsbeauftragten, ein erster Schritt zur Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit der PDDH
Pressemitteilung
AI-Index: AMR 20/008/2001, 12. Juli 2001
Zusammenfassung: amnesty international würdigt in der vorliegenden Presseerklärung die Ernennung der neuen Menschenrechtsbeauftragten Beatrice Alamanni de Carrillo als einen ersten Schritt zur Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit der PDDH. Zudem mahnt amnesty die Unterstützung der PDDH durch die politischen Kräfte an.
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Die Todesstrafe ist ein Rückschritt und außerdem wirkungslos
Pressemitteilung
AI-Index: 29/007/2001, 4. Juli 2001
Zusammenfassung: amnesty international appelliert in der vorliegenden Presseerklärung an alle Mitglieder des Parlaments, den neuen Antrag der Regierung auf eine Verfassungsänderung abzulehnen, der auf die Wiedereinführung der Todesstrafe abzielt. Der Antrag ist Teil eines Reformpaketes für das Strafrecht, das Strafverfahrensgesetz und die Verfassung, das von Mitgliedern der Regierungspartei ARENA (Alianza Republicana Nacionalista) eingebracht wurde. Die Reformen sind entstanden als Antwort auf die hohen Zahlen von Gewaltverbrechen und Kriminalität.
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Länderkurzinfo El Salvador
29. Juni 2001
Zusammenfassung: Die Menschenrechtslage in El Salvador ist auch fast zehn Jahre nach Beendigung des Bürgerkriegs besorgniserregend. Die wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung ist äußerst kritisch, insbesondere nach den Erdbeben Anfang des Jahres, durch die anhaltende Privatisierung von Dienstleistungen und die Einführung des Dollar als Zahlungsmittel. Das Gewaltpotential in El Salvador ist außerordentlich hoch; die Aufklärungsquote niedrig. Das Vertrauen in die staatlichen Institutionen ist gering; unter anderem haben sich Angehörige der Nationalen Zivilpolizei wiederholt Menschenrechtsverletzungen wie Folterungen, Misshandlungen, Tötungen unbewaffneter Zivilisten und weitere kriminelle Handlungen zu Schulden kommen lassen.
Jahresbericht 2001 - Auszug: El Salvador
Berichtszeitraum ist das Jahr 2000, 30. Mai 2001
Zusammenfassung: amnesty international berichtet in seinem Jahresbericht 2001 im Kapitel über El Salvador über anhaltende Straffreiheit für Menschenrechtsverletzungen der Vergangenheit, Menschenrechtsverletzungen durch die Nationale Zivilpolizei und die vergeblichen Bemühungen einer nichtstaatlichen Organisation, das Schicksal von während des bewaffneten Konflikts zwischen 1980 und 1992 »verschwundenen« Kindern aufzuklären. Zudem erklärte der Oberste Gerichtshof das Generalamnestiegesetz von 1993, das die Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzungen verhindert, für verfassungsgemäß.
El Salvador: Das Parlament muss die Arbeit der PDDH unterstützen, nicht untergraben
Pressemitteilung
AI-Index: AMR 29/005/2001, 15. Mai 2001
Zusammenfassung: In der vorliegenden Presseerklärung mahnt amnesty international die Unterstützung der Behörde des Menschenrechtsbeauftragten (PDDH) durch die gesetzgebende Versammlung an. Die Institution war in den letzten Monaten in eine ernste Krise geraten, unter anderem durch eine Verschlechterung ihrer Arbeit. Zudem war die Ernennung eines neuen Amtsinhabers nach Ende des Mandats von Dr. Victoria Marina de Avilés immer wieder verzögert worden, unter anderem durch politische Einflussnahme.
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Kein Frieden ohne Gerechtigkeit
AI-Journal Mai 2001
Zusammenfassung: Neun Jahre nach Beendigung des blutigen Bürgerkriegs (1980-1992) ist El Salvador von politischer und gesellschaftlicher Stabilität, Frieden und Gerechtigkeit immer noch weit entfernt. Das Amnestiegesetz von 1993 verhindert weiterhin die Aufklärung von Verbrechen, die während des Bürgerkrieges begangen wurden. „Prominente“ Fälle sind die Ermordung von sechs Jesuiten – der damaligen Führungsriege der Zentralamerikanischen Universität – und ihren Hausangestellten im Jahr 1989, die Ermordung von Erzbischof Oscar Romero am 24. März 1980 und das Massaker von El Mozote, bei dem hunderte von Zivilisten ermordet wurden. Die Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen der Vergangenheit hat zudem ein politisches und gesellschaftliches Klima geschaffen, das sich auch auf aktuelle Fälle auswirkt. So mahnt amnesty international unter anderem Reformen in staatlichen Institutionen, dem Justizwesen und der Polizei an.
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Gesetz garantiert Mördern und Folterern Straflosigkeit
Pressemitteilung, 5. April 2001
Zusammenfassung: Anlässlich eines aktuellen Berichts zur Straflosigkeit in El Salvador fordert amnesty international die Aufhebung des Amnestiegesetzes von 1993 und mahnt ein Ende der anhaltenden Straflosigkeit für die zahlreichen Fälle von Folter, Verschwindenlassen und Mord während des Bürgerkriegs an. Die Organisation empfiehlt der salvadorianischen Regierung ein Programm zur Beendigung der Straflosigkeit, das einen klaren Arbeitsplan, Untersuchungen und Strafverfolgung vorsieht. Zu diesem Programm muss nach Meinung von amnesty international zudem die Stärkung des Justizsystems und des Menschenrechtsbeauftragten gehören.
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El Salvador: Kein Frieden ohne Gerechtigkeit
Pressemitteilung
AI-Index: AMR 29/003/2001, 5. April 2001
Zusammenfassung: Die vorliegende Presseerklärung bezieht sich auf einen aktuellen Bericht von amnesty international, in dem die Organisation der salvadorianischen Regierung eine Reihe von Empfehlungen unterbreitet, um die Straflosigkeit für die Menschenrechtsverletzungen der Bürgerkriegszeit zu beenden. Ein erster Schritt in diesem Programm sollte sein, alle die Fälle voranzubringen, in denen es bereits Gerichtsverfahren gegeben hat oder die anhängig sind, wie z.B. die Morde an Erzbischof Romero im Jahr 1980 und an den sechs Jesuitenpatern, ihrer Köchin und deren Tochter im Jahr 1989. amnesty international mahnt zudem die Abschaffung des Amnestiegesetzes von 1993, die Stärkung des Justizsystems sowie die Unterstützung der Behörde des Menschenrechtsbeauftragten an. Der Bericht schließt mit konkreten Empfehlungen von amnesty international zur Beendigung der Straflosigkeit.
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El Salvador: Frieden gibt es nur mit Gerechtigkeit
AI-Index: AMR AMR 29/001/2001, 5. April 2001
Zusammenfassung: Der vorliegende Bericht geht ausführlich auf die grassierende Straflosigkeit für die Menschenrechtsverletzungen der Bürgerkriegszeit, ihre Hintergründe und Folgen für die salvadorianische Gesellschaft heute ein. Er legt zudem einige konkrete Fälle dar, dazu die außergerichtlichen Hinrichtungen von sechs Jesuitenpatern, ihrer Köchin und deren Tochter im November 1989, die Ermordung von Erzbischof Oscar Romero am 24. März 1980 sowie das Massaker von El Mozote, bei dem weit über 700 Zivilisten ermordet wurden.
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Das Gericht ignoriert die für den Fall gültigen internationalen Verpflichtungen
Pressemitteilung
AI-Index: AMR 29/002/2001, 6. Februar 2001
Zusammenfassung: In der vorliegenden Presseerklärung drückt Amnesty International sein Bedauern aus angesichts der Entscheidung des Tribunal de Segunda Instancia (Gericht der Zweiten Instanz) von San Salvador, mit der die illegale Hinrichtung von sechs Jesuitenpriestern, ihrer Hausangestellten und deren Tochter im Jahr 1989 straflos bleibt. Zudem weist amnesty international darauf hin, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach internationalem Recht nicht verjähren und dass die Behörden von El Salvador, einschließlich der Justizorgane, zur Beachtung des internationalen Rechts verpflichtet sind.
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Menschenrechtler dankt Amnesty International
AI-Journal, Januar 2001
Zusammenfassung: Bei einem Treffen mit ai-Vertretern zeigte William Hernández aus El Salvador Kopien von hunderten von Briefen und E-Mails, die ai-Mitglieder zu seiner Unterstützung an die salvadorianischen Behörden geschickt hatten. Hernández ist Direktor der Nichtregierungsorganisation „Entre Amigos“, die sich für die Rechte sexueller Minderheiten einsetzt, und war wiederholt ernsthaft bedroht worden. Inzwischen hat die Polizei Maßnahmen zu seinem Schutz ergriffen.
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